Staatlich geförderte Altersvorsorge
Wer im Ruhestand nicht kürzer treten will, sollte privat vorsorgen. Zur zusätzlichen Altersvorsorge wird jedoch niemand gezwungen.
Der Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung ist der, dass der Einzahlende für sich individuell spart.
Riester-Rente
Angestellte, Arbeiter und Beamte können Riester-Verträge abschließen und die staatliche Förderung kassieren. Auch Selbstständige, deren Ehepartner Anspruch auf Riester-Förderung haben, erhalten einen Riester-Vertrag.
Sie haben die Wahl zwischen Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparplänen. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge sind förderfähig.
Sparer erhalten für den Riester-Vertrag staatliche Zulagen:
Im Jahr 2008 ist die maximale Höhe der Zulage für die einzelne Person 154 Euro jährlich. Bei Kindern gibt es im Jahr 2008 maximal 185 Euro.
Um die maximale Höhe an Zulagen zu erhalten, muss ab dem Jahr 2008 zusammen mit der Zulage 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen an Beitrag in die Riester Anlage bezahlt werden. Wird weniger an Beitrag einbezahlt gibt es dementsprechend weniger Zulage.
Außerdem können die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält ebenfalls die Förderung.
Auch in der Elternzeit erhalten Riester-Sparer die Zulagen, wenn sie mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen.
Wenn die Anlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet,
erhalten Sparer zumindest die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulagen zum Rentenbeginn. Die Auszahlung zwar steuerpflichtig, es fallen aber keine Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
Rürup-Rente
Selbstständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Förderwerk einzahlen, können von der Rürup-Rente profitieren.Auch Angestellte oder Beamte können Verträge abschließen. Im Vergleich zur Riester-Rente können Sparer hier mehr Geld einzahlen. Allerdings ist die staatliche Förderung geringer als bei Riester-Verträgen. Für die eingezahlten Beiträge erhalten Sparer Steuervergünstigungen. Verheiratete können Beiträge bis zu 40.000 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzen, Alleinstehende die Hälfte, also 20.000 Euro. Diese Beiträge werden erst ab 2025 voll anerkannt, bis dahin erfolgt eine jährliche Steigerung. In 2008 sind es 66 Prozent, dies steigert sich jedes Jahr um 2 Prozent.
Nachteil. Im Gegenzug müssen Sparer immer mehr von ihrer Rürup-Rente versteuern. Der steuerpflichtige Teil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte, die 2008 die erste Zahlung bekommen, müssen 56 Prozent Rente abrechnen.Renten, die ab 2040 beginnen, sind dann voll steuerpflichtig
Betriebliche Altersvorsorge
Seit mehr als 150 Jahren kann die betriebliche Altersvorsorge zurückverfolgt werden. Doch auch heute noch hat sie nicht alle Arbeitnehmer erreicht. Die betriebliche Altersvorsorge war lange Zeit eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Entschloss sich der Arbeitgeber zu dieser Maßnahme, stand ihm ein rechtlicher Rahmen zur Verfügung. Seit 1974 gibt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) die Rahmenbedingungen vor. Ab 01.01.2002 haben alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Gehaltteiles (z.B. Weihnachtsgeld, Lohn, Urlaubsgeld) in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Diese Beiträge sind von Anfang an geschützt und bleiben auch bei einem Arbeitswechsel bestehen.
Die Beiträge für Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds sind steuerfrei. Dafür sind aber die Renten oder Kapitalsummen im Alter voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Weiterführende Informationen
www.bfa-berlin.de - Infos, Anträge und Adressen (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
www.bmas.de - Daten zur Vorsorge (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
www.dia-vorsorge.de - Hintergrundinfos und Adressen (Deutsches Institut für Altersvorsorge)
www.gdv.de - Versicherungen und Vorsorge (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)