In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme, die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt ihre Leistung nach dem Sozialgesetzbuch. Sie versichert hauptsächlich Arbeitnehmer und deren Familien.
Die Private Krankenversicherung versichert dagegen hauptsächlich Beamte und Selbständige. Die Leistungen dieser Krankenversicherung richten sich jeweils nach den individuellen Verträgen zwischen den Versicherten und der Versicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die notwendige medizinische und pflegerische Hilfe auf. Leistungen der Gesetzlichen sind u.a. die beitragsfreie Familienversicherung, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe und Krankengeld (auch bei Erkrankung des Kindes).
Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet jedem Versicherten Zugang zur medizinischen und pflegerischen Versorgung und hat keine Einschränkung gegenüber der Finanzsituation der Betroffenen, außerdem darf sie niemandem, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, die Versicherung verweigern.
Die Beiträge der Versicherung richten sich nach der individuellen finanziellen Basis der Versicherten. Der Anspruch auf die medizinische Leistung richtet sich nicht nach der Höhe der gezahlten Beiträge, d.h. jeder bekommt nach dem Maß seiner Bedürfnisse. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. Ab 1. Januar 2009 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz.
Der Gesetzlichen Krankenversicherung kann man als Pflichtversicherter, freiwilliger Versicherter (eher seltener) oder Familienversicherter angehören.
Pflichtversicherte sind Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der sich jährlich ändernden Versicherungsgrenze, dazu gehören u.a. auch Auszubildende, Studenten, Meisterschüler im Handwerk sowie Rentner aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Familienversichert sind Ehegatten und Kinder (bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Wohnsitz in Deutschland. Sie dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Altersgrenze der versicherten Kinder erhöht sich auf das 23. Lebensjahr, wenn es nicht erwerbstätig ist und auf das 25. Lebensjahr, wenn es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Bei behinderten Kindern fällt die Altersbegrenzung bei bestimmten Voraussetzungen vollständig weg.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht freie Arztwahl unter den zugelassenen Medizinern.
Den Versicherten steht eine freie Wahl der Krankenkassen am Wohn- oder Beschäftigungsort zu, dies ist u.a.
Pflichtleistungen
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung nicht von einem Versicherungsvertrag bestimmt.
Im sogenannten Gesetzlichen Leistungskatalog (Sozialgesetzbuch SGB V) sind diese Leistungen für alle gesetzlichen Versicherten festgeschrieben; sie sind unabhängig vom persönlichen Gesundheitszustand der Versicherten.
Zusatzleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind bei der Leistungserbringung an den Gesetzlichen Leistungskatalog gebunden. Einige von ihnen bieten dennoch zusätzliche Leistungen an.Diese Zusatzleistungen sind freiwillige, zusätzliche Leistungen (wie schon der Name besagt) der jeweiligen Krankenkassen, die sich innerhalb der Kassen aber stark unterscheiden können.
Eine Auswahl der wichtigsten Leistungen finden Sie unter:
http://www.krankenkassen-direkt.de
Private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen sind privatwirtschaftlich organisiert und unterliegen deshalb - im Gegensatz zu den Gesetzlichen Krankenkassen - weniger den gesetzlichen Bestimmungen. Daraus folgt ein Wettbewerb zwischen den privaten Kassen, der sich in den angebotenen Leistungen sowie in den finanziellen Konditionen niederschlägt.
Generell gibt es Bedingungen, um bei den Privaten versichert zu werden. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte stehen die privaten Krankenkassen frei. Für Arbeiter und Angestellte ist das monatliche Bruttogehalt ausschlaggebend (Bemessungsgrenze), um in die Private aufgenommen zu werden. Die Bemessungsgrenze liegt ab 2009 bei 3.675 Euro monatlich.
Der eigentlich größte Vorteil der Privaten Krankenkasse ist die Individualität der Versicherung.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist man auf ein Leistungsstandardpaket angewiesen.Bei der Privaten Krankenversicherung dagegen kann man die Leistungen seinen Bedürfnissen anpassen.
Das sogenannte Bonus-System ist ein weiterer Vorteil der Privaten Krankenversicherung, d.h. im Klartext: Wer bestimmte Leistungen im Jahr nicht in Anspruch nimmt, bekommt einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück.
Diese Art der Krankenversicherung hat aber auch einige Nachteile. So ist der Eintritt mit hohem Alter oftmals schwierig. Als Begründung hierfür führen die Privaten erhöhte Kosten für Behandlungen und Medikamente bei steigendem Alter an, die sich dann auf die Mitgliedskosten auswirken.
Ein weiterer finanzieller Nachteil ist, dass in der Privaten Krankenversicherung für jede Person ein individueller Vertrag abgeschlossen wird. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind Familienmitglieder unter Umständen kostenlos mitversichert.