Arbeitswelt -

Teilzeitarbeit

 

Mit dem neuen Gesetz über Teilzeitarbeit hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit und eine einheitliche Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverhältnisse gesetzlich verankert. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und deren Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Den Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mindesten drei Monate vorher mitteilen. Das Gesetz gibt lediglich einen Rahmen vor, über Art und Umfang der Arbeitszeitverringerung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gemeinsam einigen. Im Einzelfall kann ein Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit auch aus betrieblichen Gründen (Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes, zu hohe Kosten, Fehlen einer Ersatzkraft) ablehnen. Sind Sie mit einer Ablehnung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen. Der Arbeitgeber muss dann das Vorliegen betrieblicher Ablehnungsgründe beweisen.

Offenbar kommt das neue Gesetz dem Wunsch vieler Arbeitnehmer nach flexiblerer oder reduzierter Arbeitszeit nach. Laut einer repräsentativen Studie der European Foundation of the Improvement of Living and Working Conditions möchten immerhin 36% der Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 5 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Dabei sind die Chancen für Arbeitnehmer, einen Teilzeitjob zu bekommen, branchenabhängig. Großunternehmen in der Industrie experimentieren bereits seit einigen Jahren mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dagegen scheint Teilzeitarbeit für die New-Economy-Branche noch kein Thema zu sein. Doch die Prognosen sind positiv: im Kampf um Fachkräfte werden die Unternehmen den Arbeitnehmern in den nächsten Jahren immer mehr entgegenkommen müssen. Ein Angebot mit flexibler Arbeitszeit kann bei der Suche nach einem Top-Job durchaus entscheidend sein.

 

Weniger ist mehr - Fünf gute Gründe, sich für Teilzeit zu entscheiden

  • Dienstag ist Familientag - die wichtigste Motivation für eine Verringerung der Arbeitszeit ist für die meisten Arbeitnehmer immer noch die Familie. Mehr Zeit für die Kinder und den Partner zu haben ist nicht nur für Frauen ein Grund, den Job zeitlich flexibler zu gestalten.
  • Im Job einen Gang zurückschalten - besonders bei jüngeren Arbeitnehmern ist der Drang zur persönlichen Verwirklichung neben der Karriere in den letzten Jahren größer geworden. Die Freizeitgesellschaft bietet endlos viele Möglichkeiten, sich selbst zu erproben und Träume zu realisieren. Die Zeit hierfür holen Sie sich durch flexiblere Arbeitszeiten.
  • Bildung bringt weiter - Karriere ohne besondere Qualifikationen ist heute kaum noch möglich. Seminare, Sprachkurse oder Zusatzabschlüsse wie z. B. der Master of Business Administration (MBA) lassen sich mit flexiblerer Arbeitszeit einfach besser mit dem Job vereinbaren.
  • Am Ball bleiben - in Phasen zeitlicher Eingeschränktheit, z. B. durch Betreuung eines Familienangehörigen oder während der Elternzeit, kann ein Teilzeitjob nützlich sein. Sie bleiben im Berufsleben und vermeiden so den "Karriereknick".
  • Und last but not least: Mit kürzerer Arbeitszeit lebt es sich stressfreier!

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihnen bei reduzierter Arbeitszeit von Ihrem Gehalt übrig bleibt, können Sie den Betrag mit dem Teilzeit-Netto-Rechner (http://www.bmas.de/coremedia/generator/19082/applet__tz.html) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausrechnen. Das Programm berücksichtigt die verschiedenen Bundesländer, unterschiedliche Steuerklassen und Sozialversicherungen sowie die Kirchensteuer. Sie geben einfach Ihr derzeitiges Brutto-Gehalt und die gewünschte Wochenarbeitszeit ein und das entsprechende Gehalt wird berechnet.