Bewerbungstipps -

Interview - Kosten

 

Wer trägt die Kosten des Bewerberinterviews?
Ohne besondere Vereinbarung ist der potenzielle Arbeitgeber laut BGB § 670 zu einer Erstattung Ihrer Kosten verpflichtet.

Sie können sich generell Ihre Fahrt- und Übernachtungskosten rückerstatten lassen, sofern Sie nicht selbst um einen Termin zur Vorstellung gebeten haben oder in Ihrer Einladung darauf hingewiesen wurde, dass der Bewerber unverbindlich auf eigene Kosten zum Termin anreist.

Das Unternehmen darf Ihnen jedoch auch einen finanziellen Rahmen zur Reisekostenerstattung vorgeben. Besonders im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Trägern wird dieses Prinzip angewendet.

Es ist in jedem Fall günstig, sich vorab telefonisch über die Handhabung der Reisekostenerstattung zu informieren.

Wenn Sie mit der Bahn anreisen, klären Sie, ob Sie 1. oder 2. Klasse buchen können. Sollte die Bahnfahrt sehr lang sein, fragen Sie nach Übernachtungsmöglichkeiten. Bei Flugreisen buchen die Unternehmen meist selbst für die Bewerber. Die verkürzte Reisezeit spart zusätzlich Hotelkosten. Wenn Sie selber buchen, sollten Sie nach der Buchungsklasse fragen (Business oder Economy Class).

Die Hotelkosten werden bei frühen Terminen üblicherweise für die Nacht vor dem Gespräch übernommen. Besteht bei späten Interviewterminen keine Möglichkeit der Rückreise mehr oder ist die An- und Abreise an einem Tag unzumutbar, zahlt das Unternehmen meist die Übernachtung. Verpflegungskosten werden in der Regel nur bei mehrtägigem Aufenthalt auf der Grundlage der gesetzlichen Pauschalbeträge erstattet. Haben Sie im Hotel Vollverpflegung, entfällt die Spesenerstattung.

Wenn Sie mit dem eigenen Wagen anreisen, können Sie die übliche Kilometerpauschale geltend machen. Meist erhalten Sie dafür ein Formblatt zur Reisekostenabrechnung, ansonsten notieren Sie detailliert die Kilometer von Ihrem Wohnort bis zum Unternehmen und zurück.