Bewerbungstipps -

Die perfekte Bewerbungsmappe - Arbeitszeugnisse

 

Zu einer vollständigen Bewerbungsmappe gehören auch Ihre Arbeitszeugnisse. Damit können Sie Ihre besonderen Qualifikationen dokumentieren und die in Ihrem Lebenslauf angegebenen Tätigkeiten sowie Aus- und Weiterbildungen belegen. Wichtig ist deshalb, für alle Ihre bisherigen Tätigkeiten ein Zeugnis beizufügen. Auch Zertifikate für Sprach- oder EDV-Kurse gehören in Ihre Mappe. Voraussetzungen sind eine Dauer des Kurses von mindestens vier Wochen und der Abschluss mit einem Zertifikat. Andere Weiterbildungen sollten Sie nur dann angeben und dokumentieren, wenn diese einen Bezug zu der von Ihnen angestrebten Position haben. Für Berufseinsteiger ist es besonders wichtig, auch Praktika und Nebenjobs mit Zeugnissen belegen zu können. Damit weisen Sie erste Berufserfahrungen nach, Bewerber ohne Praxis haben meist die schlechteren Karten.

Verschicken Sie stets Kopien der Zeugnisse. Für die Bewerbung müssen die Kopien nicht beglaubigt werden. Achten Sie auf ordentliches und glattes Papier, fertigen Sie am besten für jede Bewerbung eine neue Kopie an.

Schulzeugnisse gehören nicht zwingend in die Bewerbungsmappe. Überlegen Sie, welche Abschlüsse für die Stelle wichtig sind. Wenn Sie schon 10 Jahre als Manager tätig sind und über einen Hochschulabschluss verfügen, macht es keinen Sinn, das Abschlusszeugnis der Realschule oder Ihr Abiturzeugnis einzureichen. Grundschulzeugnisse werden grundsätzlich nicht beigefügt.

Man unterscheidet in der Regel zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis dokumentiert meist nur Art und Dauer der Beschäftigung und enthält kurze Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum). In einem qualifizierten Arbeitszeugnis wird die Tätigkeit des Mitarbeiters ausführlich beschrieben und seine Leistung und Führung bewertet. Für längerfristige Arbeitsverhältnisse sollten Sie in jedem Fall auf einem qualifizierten Zeugnis bestehen.

Wie sollte ein Arbeitszeugnis aussehen?

  • Das Zeugnis sollte maschinenschriftlich auf Firmenpapier geschrieben sein. Achten Sie auf eine Überschrift (Zeugnis, Zwischenzeugnis).
  • Das Zeugnis muss orthografisch korrekt und in einem ordentlichen Zustand sein (keine Eselsohren oder Flecken).
  • Ihr Vorgesetzter sollte das Zeugnis persönlich unterschreiben.

Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

  • Informationen zu Ihrer Person Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie die genaue Tätigkeitsangabe: z.B. Verkaufsleiter, Mitarbeiter im Service etc.
  • In einem Zeugnis werden Fachkenntnis, Leistung, Belastbarkeit, Arbeitsweise, Erfolg, Sozialverhalten und ggf. Führungskompetenz beurteilt. Achten Sie hierbei auf die Codierung.
  • Ihre Aufgaben im Unternehmen sollten vollständig beschrieben sein.
  • In einer Schlussformulierung sollten Datum und Grund des Ausscheidens genannt werden. Ihr Vorgesetzter sollte sich für die Zusammenarbeit bedanken, Ihr Ausscheiden bedauern und Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute wünschen.

Codierung

Die meisten Arbeitszeugnisse enthalten Formulierungen aus dem Zeugniscode. Die klingen durchweg positiv, haben aber sehr unterschiedliche Bedeutungen. Deshalb ist bei der Verwendung des Codes Vorsicht geboten, es gibt auch unzulässige Formulierungen.Ein Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Es darf grundsätzlich nichts Negatives enthalten und soll Sie in Ihrer beruflichen Entwicklung nicht behindern. Andererseits muss ein Zeugnis der Wahrheit entsprechen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wertende Formulierungen zu Ihrer fachlichen und sozialen Leistung genau prüfen. Negative Beurteilungen können auf den ersten Blick durchaus positiv wirken. Für einige Formulierungen lassen sich Entsprechungen in Schulnoten finden, was die Decodierung etwas einfacher macht.

 

Sehr gut

hat den übertragenen Aufgaben stets auf das allerbeste entsprochen
(Das Wort stets signalisiert gleichzeitig eine Kontinuität der Leistungen.)

Gut

hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt

Befriedigend

zu unserer vollen Zufriedenheit

Ausreichend

zu unserer Zufriedenheit

Mangelhaft

im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
war stets bemüht
zeigte Interesse

Achten Sie auf Auslassungen. Fehlen wichtige Punkte in einem ansonsten sorgfältig erstellten Zeugnis, kann das auf eine negative Beurteilung deuten. Vorsicht auch bei Formulierungen wie "stets offen und kommunikativ", decodiert bedeutet das Schwatzhaftigkeit und Hang zur Tratscherei. Mit "viel Einfühlungsvermögen in die Belange der Mitarbeiter" wird Interesse an sexuellen Kontakten zu KollegInnen umschrieben.
Wenn bestimmte Eigenschaften oder Arbeitsweisen hervorgehoben werden, die eine Grundvoraussetzung für die Tätigkeit sind, bedeutet das meist, dass es sonst nicht viel Erwähnenswertes gibt. Der Mitarbeiter hat sich nicht durch besondere Leistung abheben können, sondern war gleichgültig und wenig kreativ. Schlimmstenfalls hat er sich sogar durch besonders pedantische oder unflexible Arbeitsweise bei Kollegen und Vorgesetzten unbeliebt gemacht.

Wirklich positive Beschreibungen des Sozialverhaltens wären hingegen: "Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei" oder "ihr/sein Auftreten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets korrekt und verbindlich".

Wichtig ist auch die Schlussformulierung. War Ihre Leistung wertvoll für das Unternehmen, wird Ihr Vorgesetzter in jedem Fall Ihren Weggang bedauern und Ihnen für die Zukunft alles Gute wünschen. Gründe für das Ausscheiden des Mitarbeiters können angegeben werden, müssen aber nicht. Rationalisierungsmaßnahmen oder schlechte Auftragslage sind keine negative Bewertung für den Mitarbeiter und können durchaus im Zeugnis angegeben werden. Eine einvernehmliche Trennung deutet meist darauf hin, dass der Weggang nicht ganz freiwillig war. Das Ausscheiden auf eigenen Wunsch klingt schon etwas positiver.

Zeugnisse sind neben dem Lebenslauf ein wichtiges Entscheidungskriterium für Personalverantwortliche. Letztendlich kann eine umfassende Beurteilung Ihrer Person und eine Entscheidung für Sie als neuen Mitarbeiter nur nach einem persönlichen Gespräch stattfinden. Bereiten Sie sich deshalb darauf vor, dass schlechtere Arbeitszeugnisse im Bewerberinterview angesprochen werden. Versuchen Sie die schlechte Einschätzung zu begründen. Wenn Sie unsicher sind, welche Formulierungen doppeldeutig sind oder wo sich Botschaften zwischen den Zeilen befinden, können Sie Ihre Zeugnisse von einem Profi - beispielsweise beim Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader (www.berufstrategie.de) - analysieren lassen.

 

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