Elterngeld
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens. Das Elterngeld beträgt höchstens 1800 Euro und mindestens 300 Euro. Es wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Eltnergeld als Ausgleich fehlenden Erwerbseinkommen beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Erziehungsgeld können Sie bei Ihrer örtlichen Erziehungsgeldstelle beantragen.
Quelle: BMFSFJ, 2008
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt monatlich:
- für das erste, zweite und dritte Kind 154 Euro
- für weitere Kinder 179 Euro
Dauer der Zahlung:
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die o. g. Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahren entfällt, wenn das Kind ein eigenes Einkommen ab 7.680 Euro im Jahr bezieht.
Die Auszahlung des Kindergeldes wird an die Person bezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet (leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, wählbar). Es wird in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit ausgezahlt.
Kinderzuschlag
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Anträge auf Kinderzuschlag nimmt ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen, sie ist auch für die Bearbeitung zuständig.
Bei Fragen zur Antragstellung und zum konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
Quelle: Agentur für Arbeit, 2008
Weitergehende Informationen zur Elternzeitregelung erhalten Sie in den Broschüren "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz" und "Elterngeld, Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
sowie auf der Internetseite www.bmfsfj.de
Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschuss finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de